Montag, 14. September 2026
Wirtschaft

Immobilienbehörde: Registrierungsfrist für 204 Grundstücke läuft ab

Immobilienbehörde: Registrierungsfrist für 204 Grundstücke läuft ab

In den Regionen Makkah und der Ostprovinz läuft die Frist für die erste dingliche Registrierung von insgesamt 204 Grundstücken bis Donnerstag, den 13. August 2026, ab. In der Region Makkah betrifft dies 142 Grundstücke in 12 Stadtteilen, wovon sich 10 in der Stadt Makkah und zwei in der Provinz Jeddah befinden.

Wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete, endet die Registrierung in der Ostprovinz für 62 Grundstücke in einem einzigen Stadtteil. In Makkah sind Teile der Stadtteile Al-Furqan, Al-Maqam, Ju’ranah, Al-Fath und Al-Naqa Al-Jadeed betroffen, während in Jeddah Teile von Taiba und Al-Riyadh betroffen sind.

Die General Real Estate Authority fordert die Eigentümer auf, ihre Immobilien über die Plattform rer.sa zu registrieren, um Immobiliengeschäfte durchführen und Änderungen dokumentieren zu können. Für jede registrierte Einheit wird eine Immobiliennummer und eine Eigentumsurkunde ausgestellt, die den genauen geografischen Standort, Eigentümerdaten, Beschreibungen sowie Rechte und Verpflichtungen enthält.

Die Behörde wies darauf hin, dass eine Nichtregistrierung innerhalb der Frist zu Geldstrafen führen kann, die von einem zuständigen Ausschuss festgelegt werden. Anträge auf dingliche Registrierung bleiben jedoch auch nach Ablauf der Frist in allen angekündigten Gebieten möglich.

Die National Company for Real Estate Registration Services ist für die Erstellung und Verwaltung des Grundbuchs im Königreich mittels geospatialer Daten und einer digitalen Plattform zuständig.

Welche Grundstücke müssen bis zum 13. August 2026 registriert werden? Es betrifft insgesamt 204 Grundstücke in zwei Regionen. In der Region Makkah müssen 142 Grundstücke in 12 Stadtteilen registriert werden, wobei sich 10 dieser Stadtteile in Makkah und zwei in Jeddah befinden. In der Ostprovinz geht es um 62 Grundstücke, die in einem einzigen Stadtteil liegen. Die Frist endet am Donnerstag, dem 30. Safar 1448 n. H., was dem 13. August 2026 entspricht.

In welchen spezifischen Stadtteilen von Makkah und Jeddah endet die Frist? In der Stadt Makkah betrifft dies Teile der Stadtteile Al-Furqan, Al-Maqam, Ju’ranah, Al-Fath und Al-Naqa Al-Jadeed. In der Provinz Jeddah sind Teile der Stadtteile Taiba und Al-Riyadh betroffen. Eigentümer in diesen Bereichen werden aufgefordert, die Registrierung über die Plattform rer.sa vorzunehmen, um die Dokumentation ihrer Immobilien und damit verbundener Rechte sicherzustellen.

Welche Informationen enthält die neue Eigentumsurkunde nach der Registrierung? Nach der Registrierung wird für jede Einheit eine Immobiliennummer und eine Eigentumsurkunde ausgestellt. Diese Urkunde enthält den präzisen geografischen Standort der Immobilie sowie die Daten des Eigentümers. Zudem werden die Beschreibungen, der Zustand der Immobilie, die damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen sowie alle darauf folgenden Immobiliengeschäfte in dem Dokument festgehalten.

Welche Folgen hat eine verspätete Registrierung der Immobilien? Eigentümer, die ihre Immobilien nicht innerhalb der in der Bekanntmachung festgelegten Frist registrieren, setzen sich Geldstrafen aus. Diese Strafen sind im System der dinglichen Immobilienregistrierung vorgesehen und werden von einem spezialisierten Ausschuss für Verstöße festgelegt. Dennoch bleiben Anträge auf dingliche Registrierung in allen angekündigten Gebieten auch nach Ablauf der genannten Frist weiterhin möglich.