Riad – Auf Anweisung von König Salman bin Abdulaziz Al Saud wird der Aufenthaltsstatus aller jemenitischen Staatsangehörigen, die sich irregulär im Königreich Saudi-Arabien aufhalten, offiziell regularisiert. Das Innenministerium gab die Maßnahme am 5. Oktober 2026 in Riad bekannt, wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete.
Die Anweisung erfolgt laut SPA als Reaktion auf ein Gesuch des Vorsitzenden des jemenitischen Präsidialrats, Dr. Rashad Mohammed Al-Alimi. Das Innenministerium führt die Initiative gemeinsam mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung sowie der Saudi Data and AI Authority durch. Die beteiligten Stellen sind damit über mehrere Ressorts hinweg eingebunden – vom Auswärtigen über den Arbeits- und Sozialbereich bis zur Datenbehörde.
Das Innenministerium ordnet die Maßnahme in die fortgesetzte brüderliche und humanitäre Unterstützung des Königreichs für das jemenitische Volk ein. Wer von der Regularisierung erfasst wird, muss nach Angaben des Ministeriums zwingend einen gültigen jemenitischen Reisepass besitzen. Dieser Pass ist die wesentliche Voraussetzung für die Regelung des rechtlichen Status.
Offen bleibt zunächst der konkrete Ablauf. Das Innenministerium teilte mit, dass der Beginn der Maßnahme und die geltenden Regelungen über die offiziellen Konten der Generaldirektion für Pässe und anderer zuständiger Behörden bekannt gegeben werden. Ein Datum für den Start nennt die Mitteilung nicht, ebenso wenig Einzelheiten zu den Verfahrensschritten oder zur Zahl der betroffenen Personen.
Für jemenitische Staatsangehörige ohne gültigen Pass wirft die Ankündigung die Frage auf, wie sie die Voraussetzung erfüllen können. Die Mitteilung des Innenministeriums beantwortet das nicht. Auch zur Frage, welche Behörde die Anträge entgegennimmt und ob Gebühren anfallen, enthält der SPA-Bericht keine Angaben. Wer sich irregulär im Königreich aufhält, muss bis zur Veröffentlichung der Regelungen über die offiziellen Konten der Passdirektion auf weitere Einzelheiten warten.
Die Zuständigkeit liegt beim Innenministerium, das die Initiative mit drei weiteren Stellen abstimmt. Die Einbindung der Saudi Data and AI Authority deutet auf eine datengestützte Abwicklung hin; nähere Angaben dazu macht die Quelle nicht. Der jemenitische Präsidialrat hatte die Regularisierung zuvor erbeten, worauf die königliche Anweisung folgte.
Der SPA-Bericht beschränkt sich auf die Ankündigung und die Voraussetzung des gültigen Passes. Angaben zur Laufzeit der Maßnahme, zu Fristen für Anträge oder zu einer möglichen Verlängerung enthält er nicht. Auch eine Aussage dazu, ob die Regelung alle irregulär aufhältigen Jemeniten im Königreich umfasst oder Ausnahmen vorsieht, fehlt. Die Bekanntgabe von Starttermin und Regelungen über die offiziellen Konten der Generaldirektion für Pässe bleibt der nächste angekündigte Schritt.
Wer ordnete die Regularisierung des Aufenthaltsstatus jemenitischer Staatsangehöriger an? Die Maßnahme erfolgt auf Anweisung von König Salman bin Abdulaziz Al Saud, wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete. Das Innenministerium gab die Regularisierung am 5. Oktober 2026 in Riad bekannt. Auslöser war ein Gesuch des Vorsitzenden des jemenitischen Präsidialrats, Dr. Rashad Mohammed Al-Alimi. Die Anweisung des Königshauses kam damit als Reaktion auf dieses Ersuchen zustande. Das Innenministerium trägt die Umsetzung und stimmt sie mit weiteren Ressorts ab.
Welche Ministerien und Behörden sind an der Umsetzung beteiligt? Das Innenministerium führt die Initiative gemeinsam mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung sowie der Saudi Data and AI Authority durch. Damit sind vier Stellen eingebunden: das Innenressort als federführende Behörde, die Außenpolitik, der Arbeits- und Sozialbereich sowie die Datenbehörde. Die Mitteilung nennt diese vier Stellen ausdrücklich. Einzelheiten zur Aufgabenverteilung zwischen ihnen enthält der SPA-Bericht nicht.
Welche Voraussetzung müssen betroffene Jemeniten erfüllen? Nach Angaben des Innenministeriums ist ein gültiger jemenitischer Reisepass eine wesentliche Voraussetzung für die Regularisierung des rechtlichen Status. Wer keinen gültigen Pass besitzt, erfüllt diese Bedingung dem Wortlaut nach nicht. Wie Betroffene ohne gültigen Pass verfahren sollen, teilt die Mitteilung nicht mit. Weitere Voraussetzungen oder Nachweise nennt der SPA-Bericht ebenfalls nicht. Die Regelungen sollen über die offiziellen Konten der zuständigen Behörden bekannt gegeben werden.
Wann beginnt die Regularisierung und wo werden die Regelungen veröffentlicht? Ein Startdatum nennt das Innenministerium nicht. Es teilte mit, dass der Beginn der Maßnahme und die geltenden Regelungen über die offiziellen Konten der Generaldirektion für Pässe und anderer zuständiger Behörden bekannt gegeben werden. Betroffene und Interessierte müssen sich daher an diese offiziellen Kanäle halten. Der SPA-Bericht enthält keine Fristen, keine Verfahrensschritte und keine Angaben zu möglichen Gebühren. Auch die Zahl der betroffenen Personen bleibt offen.
Wie begründet Saudi-Arabien die Maßnahme? Das Innenministerium ordnet die Regularisierung in die fortgesetzte brüderliche und humanitäre Unterstützung des Königreichs für das jemenitische Volk ein. Zugleich reagiert die Anweisung auf ein Gesuch des Vorsitzenden des jemenitischen Präsidialrats, Dr. Rashad Mohammed Al-Alimi. Die Maßnahme wird also sowohl mit der humanitären Unterstützung als auch mit dem Ersuchen der jemenitischen Seite begründet. Ob die Regelung befristet ist oder dauerhaft gilt, geht aus der Mitteilung nicht hervor.