Samstag, 24. Oktober 2026
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Menschenrechtskommission verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien

Menschenrechtskommission verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien

Die Menschenrechtskommission (HRC) hat die terroristischen Angriffe der Huthi-Miliz auf Saudi-Arabien verurteilt, darunter die gezielte Angriffnahme von Zivilisten, zivilen und wirtschaftlichen Einrichtungen sowie wichtigen Infrastrukturen. Das teilte die staatliche Nachrichtenagentur SPA mit.

Der Vorstand der Kommission verurteilte die Angriffe auf islamische heilige Stätten und Moscheen, insbesondere die beiden heiligen Moscheen, die heiligsten Orte des Islam auf Erden. Er betonte, dass die terroristische Gruppe weiterhin darauf aus sei, unschuldige Menschen durch kriminelle Angriffe auf zivile Objekte ins Visier zu nehmen.

Die HRC betonte, dass diese terroristischen Angriffe schwerwiegende Verstöße gegen das internationale Menschenrechtsrecht und das internationale humanitäre Recht darstellen, insbesondere gegen die Grundsätze zum Schutz von Zivilisten und zivilen Objekten. Die durch die Angriffe verursachten Todesfälle, Verletzungen und materiellen Schäden unterstreichen deren Schwere und ernste Folgen. Sie betonte, dass die Angriffnahme von Zivilisten und zivilen Einrichtungen unter keinem Vorwand gerechtfertigt werden kann.

Die Kommission lobte die umfangreichen Bemühungen der saudischen Regierung zur Wahrung der Sicherheit des Königreichs und zum Schutz von Bürgern, Einwohnern und islamischen heiligen Stätten. Sie lobte auch die Bemühungen der Regierung, solchen terroristischen Angriffen entgegenzuwirken, Leben und Eigentum zu schützen und die zur Bewältigung der Folgen erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren.

Sie forderte internationale Menschenrechtsgremien und -mechanismen auf, ihre Verantwortung als Reaktion auf diese Angriffe wahrzunehmen. Die HRC warnte, dass solche Angriffe die Missachtung des internationalen Menschenrechtsrechts und des internationalen humanitären Rechts durch die Huthi-Miliz deutlich zeigen. Sie bekräftigte zudem das inhärente Recht Saudi-Arabiens auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.

Die Kommission lobte die Opfer und Bemühungen saudischer Soldaten in verschiedenen Bereichen bei der Verteidigung des Heimatlandes und beim Schutz seiner Sicherheit und Fähigkeiten. Sie lobte deren Mut, Kompetenz und Wachsamkeit.

Die Quelle machte keine Angaben zu konkreten Angriffsterminen, Opferzahlen oder einzelnen betroffenen Orten.

Was verurteilte der Vorstand der Menschenrechtskommission? Der Vorstand der Menschenrechtskommission verurteilte die terroristischen Angriffe der Huthi-Miliz auf Saudi-Arabien. Dazu zählten laut SPA die gezielte Angriffnahme von Zivilisten, zivilen und wirtschaftlichen Einrichtungen sowie wichtigen Infrastrukturen. Die Kommission verurteilte zudem Angriffe auf islamische heilige Stätten und Moscheen, insbesondere die beiden heiligen Moscheen, die heiligsten Orte des Islam auf Erden. Sie betonte, dass die terroristische Gruppe weiterhin darauf aus sei, unschuldige Menschen durch kriminelle Angriffe auf zivile Objekte ins Visier zu nehmen.

Als was stufte die Kommission die Angriffe rechtlich ein? Die HRC betonte, dass diese terroristischen Angriffe schwerwiegende Verstöße gegen das internationale Menschenrechtsrecht und das internationale humanitäre Recht darstellen, insbesondere gegen die Grundsätze zum Schutz von Zivilisten und zivilen Objekten. Die durch die Angriffe verursachten Todesfälle, Verletzungen und materiellen Schäden unterstreichen nach Angaben der Kommission deren Schwere und ernste Folgen. Sie betonte, dass die Angriffnahme von Zivilisten und zivilen Einrichtungen unter keinem Vorwand gerechtfertigt werden kann. Die Kommission warnte, dass solche Angriffe die Missachtung des internationalen Rechts durch die Huthi-Miliz deutlich zeigen.

Welche Rechte und Pflichten nannte die Kommission? Die HRC bekräftigte das inhärente Recht Saudi-Arabiens auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Zugleich forderte sie internationale Menschenrechtsgremien und -mechanismen auf, ihre Verantwortung als Reaktion auf diese Angriffe wahrzunehmen. Die Kommission verurteilte die Angriffe auf islamische heilige Stätten und Moscheen, insbesondere die beiden heiligen Moscheen. Sie betonte, dass die terroristische Gruppe weiterhin darauf aus sei, unschuldige Menschen durch kriminelle Angriffe auf zivile Objekte ins Visier zu nehmen.

Wen oder was lobte die Menschenrechtskommission? Die Kommission lobte die umfangreichen Bemühungen der saudischen Regierung zur Wahrung der Sicherheit des Königreichs und zum Schutz von Bürgern, Einwohnern und islamischen heiligen Stätten. Sie lobte auch die Bemühungen der Regierung, solchen terroristischen Angriffen entgegenzuwirken, Leben und Eigentum zu schützen und die zur Bewältigung der Folgen erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren. Zudem lobte die Kommission die Opfer und Bemühungen saudischer Soldaten in verschiedenen Bereichen bei der Verteidigung des Heimatlandes und beim Schutz seiner Sicherheit und Fähigkeiten sowie deren Mut, Kompetenz und Wachsamkeit.

Welche Angaben enthielt die Quelle nicht? Die Quelle machte keine Angaben zu konkreten Angriffsterminen, Opferzahlen oder einzelnen betroffenen Orten. Auch zu Art und Umfang der materiellen Schäden nannte sie keine Einzelheiten. Die Meldung der staatlichen Nachrichtenagentur SPA beschränkte sich auf die Verurteilung durch den Vorstand der Menschenrechtskommission, die rechtliche Einordnung der Angriffe, die Bekräftigung des Selbstverteidigungsrechts nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie das Lob für die Regierung und die saudischen Soldaten.