Die Saudi Food and Drug Authority (SFDA) hat nach eigenen Angaben eine Reihe nicht registrierter Peptidprodukte identifiziert, die über Websites und Konten in sozialen Medien angeboten und beworben wurden, ohne die erforderlichen Lizenzen der Behörde zu besitzen. Wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete, erfolgte dieses Vorgehen im Rahmen der laufenden Bemühungen der Behörde, Produkte zu überwachen, die über Online-Vertriebskanäle gehandelt werden, und deren Registrierungsstatus sowie ihre sichere Verbreitung zu überprüfen.
Nach Angaben der SFDA sind die Produkte nicht registriert und unbekannter Herkunft. Sie hätten die Anforderungen an sicheren Transport und sichere Lagerung sowie die Standards der zugelassenen pharmazeutischen Lieferkette nicht erfüllt. Dadurch sei es unmöglich, ihre Sicherheit, ihre Qualität sowie die Bedingungen ihrer Lagerung und Handhabung zu überprüfen. Die Behörde wies darauf hin, dass einige Websites und Konten irreführende Werbeaussagen verwendeten, wonach die Produkte erprobt oder getestet und von hoher Qualität und Zuverlässigkeit seien. Dies könne bei Verbrauchern einen falschen Eindruck von ihrer Sicherheit oder Zulassung erwecken.
Die SFDA erklärte, sie habe gegen die Websites und Konten vorgegangen, nachdem sie überprüft habe, dass diese die Anforderungen an Registrierung und rechtmäßigen Vertrieb nicht erfüllt hätten und die Produkte zudem über nicht autorisierte Plattformen angeboten und beworben worden seien. Die Behörde betonte, dass solche Verstöße rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen erforderlich machten.
Nach Angaben der Behörde fallen diese Verstöße unter Absatz 2 von Artikel 34 des Gesetzes über pharmazeutische und pflanzliche Einrichtungen und Präparate. Dieser verbietet den Verkauf, die Abgabe oder den Besitz zum Zweck des Handels mit nicht registrierten pharmazeutischen Produkten. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen können nach Angaben der SFDA eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Saudi-Riyal, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder beides umfassen.
Die SFDA betonte, dass der Umlauf nicht registrierter Produkte oder Produkte unbekannter Herkunft Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher bergen könne, weil ihre Sicherheit, ihre Qualität und ihre Übereinstimmung mit den zugelassenen Anforderungen und Standards nicht überprüft werden könnten. Sie fügte hinzu, dass ihre Verwendung ohne medizinische Aufsicht die Anwender gefährden könne. Die Behörde machte keine Angaben zu einzelnen Websites oder Konten, zu deren Betreibern, zu konkreten Produktnamen oder zu bereits verhängten Strafen.
Welche Produkte hat die SFDA nach eigenen Angaben identifiziert? Nach Angaben der SFDA handelt es sich um eine Reihe nicht registrierter Peptidprodukte, die über Websites und Konten in sozialen Medien angeboten und beworben wurden, ohne die erforderlichen Lizenzen der Behörde zu besitzen. Die Produkte sind nach Darstellung der Behörde nicht registriert und unbekannter Herkunft. Sie hätten die Anforderungen an sicheren Transport und sichere Lagerung sowie die Standards der zugelassenen pharmazeutischen Lieferkette nicht erfüllt. Dadurch sei es nach Angaben der SFDA nicht möglich, ihre Sicherheit, ihre Qualität sowie die Bedingungen ihrer Lagerung und Handhabung zu überprüfen.
Wie ging die SFDA nach eigenen Angaben gegen die Websites und Konten vor? Die SFDA erklärte, sie habe gegen die Websites und Konten vorgegangen, nachdem sie überprüft habe, dass diese die Anforderungen an Registrierung und rechtmäßigen Vertrieb nicht erfüllt hätten. Zudem seien die Produkte über nicht autorisierte Plattformen angeboten und beworben worden. Die Behörde betonte, dass solche Verstöße rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen erforderlich machten. Das Vorgehen erfolgte nach Angaben der SFDA im Rahmen ihrer laufenden Bemühungen, Produkte zu überwachen, die über Online-Vertriebskanäle gehandelt werden, und deren Registrierungsstatus sowie ihre sichere Verbreitung zu überprüfen.
Welche Werbeaussagen nennt die SFDA in diesem Zusammenhang? Die Behörde wies darauf hin, dass einige Websites und Konten irreführende Werbeaussagen verwendeten. Darin hieß es nach Angaben der SFDA, die Produkte seien erprobt oder getestet und von hoher Qualität und Zuverlässigkeit. Dies könne bei Verbrauchern einen falschen Eindruck von ihrer Sicherheit oder Zulassung erwecken. Die SFDA verknüpft diese irreführenden Angaben mit den nicht registrierten Produkten unbekannter Herkunft, deren Sicherheit, Qualität und Übereinstimmung mit den zugelassenen Anforderungen und Standards nach ihren Angaben nicht überprüft werden können.
Welche gesetzlichen Grundlagen und Strafen nennt die Behörde? Nach Angaben der SFDA fallen diese Verstöße unter Absatz 2 von Artikel 34 des Gesetzes über pharmazeutische und pflanzliche Einrichtungen und Präparate. Dieser verbietet den Verkauf, die Abgabe oder den Besitz zum Zweck des Handels mit nicht registrierten pharmazeutischen Produkten. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen können nach Angaben der Behörde eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Saudi-Riyal, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder beides umfassen. Die SFDA betonte, dass solche Verstöße rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen erforderlich machten.
Welche Risiken nennt die SFDA für Verbraucher? Die SFDA betonte, dass der Umlauf nicht registrierter Produkte oder Produkte unbekannter Herkunft Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher bergen könne. Als Grund nennt die Behörde, dass ihre Sicherheit, ihre Qualität und ihre Übereinstimmung mit den zugelassenen Anforderungen und Standards nicht überprüft werden könnten. Zudem wies sie darauf hin, dass die Verwendung ohne medizinische Aufsicht die Anwender gefährden könne. Die Produkte hätten nach Angaben der SFDA auch die Anforderungen an sicheren Transport und sichere Lagerung nicht erfüllt.
Welche Angaben machte die SFDA nicht? Die SFDA machte keine Angaben zu einzelnen Websites oder Konten und nicht zu deren Betreibern. Auch konkrete Produktnamen nannte die Behörde nicht. Angaben zu bereits verhängten Strafen oder zu laufenden Verfahren enthält die Mitteilung ebenfalls nicht. Der Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur SPA beschränkt sich auf die Feststellung, dass nicht registrierte Peptidprodukte identifiziert wurden, auf die rechtlichen Grundlagen nach Absatz 2 von Artikel 34 und auf die möglichen Strafen von bis zu 5 Millionen Saudi-Riyal, bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder beidem.





