Neun spezifische Standorte wurden vom Ministerium für Kommunalangelegenheiten und ländliche Angelegenheiten identifiziert, an denen mobile Handelsaktivitäten untersagt sind. Diese Maßnahme betrifft Bereiche, in denen der mobile Handel nicht gestattet ist.
Wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete, umfasst die Liste unter anderem öffentliche Parks, Parkplätze, Tankstellen und die unmittelbare Umgebung von Moscheen. Ebenso sind Aktivitäten an Gehwegen, in Wohngebieten, an öffentlichen Plätzen sowie in der Nähe von Schulen und Gesundheitseinrichtungen verboten.
Das Ministerium hat diese Vorgaben festgelegt, um die Ordnung in den genannten Bereichen zu gewährleisten. Weitere Details zu möglichen Ausnahmen wurden in der Meldung nicht genannt.