Die General Authority for the Care of the Two Holy Mosques hat in Makkah Schlüsseltore und Brücken ausgewiesen, um den Ein- und Ausgang zur Großen Moschee in den letzten zehn Tagen des Ramadan zu regeln. Wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete, reagiert die Behörde damit auf die deutlich gestiegene Zahl von Gläubigen und Umrah-Pilgern in dieser Zeit.
Zu den gekennzeichneten Haupteingängen und -ausgängen, die an ihren Minaretten erkennbar sind, gehören das König-Abdulaziz-Tor (1), das König-Fahd-Tor (79) und das König-Abdullah-Tor (100). Diese Tore dienen demnach als zentrale Zugänge für die Besucher der Großen Moschee.
Für den Zugang zum Mataf, dem Bereich für die Umrundung der Kaaba, auf der ersten Etage können Gläubige laut SPA die Shubaika-Brücke, die Ajyad-Brücke und den Eingang der Al-Arqam-Brücke nutzen. Der Mataf ist jener Bereich, in dem die rituelle Umrundung vollzogen wird, und zählt zu den am stärksten frequentierten Zonen des Heiligtums.
Für den Ausgang aus dem Al-Masa’a-Bereich, sowohl auf der Erdgeschoss- als auch auf der ersten Etage, sind das Al-Safa-Tor (13), das Prophet-Mohammed-Tor, das Al-Marwah-Tor, die Al-Marwah-Brücke und die Al-Marwah-Rollstuhlbrücke vorgesehen. Der Al-Masa’a-Bereich umfasst den Weg zwischen den Hügeln Al-Safa und Al-Marwah, der im Rahmen der Rituale durchschritten wird.
Die Behörde gibt an, dass diese Regelungen einen reibungslosen Bewegungsablauf sicherstellen, Stauungen verringern und einen sicheren und effizienten Zugang zur Großen Moschee ermöglichen sollen. Auf diese Weise sollen die Gläubigen ihre Rituale mit Leichtigkeit und Komfort durchführen können.
Die Maßnahmen fallen in die letzten zehn Tage des Ramadan, in denen die Zahl der Gläubigen und Umrah-Pilger nach Angaben von SPA erheblich zunimmt. In diesem Zeitraum ist die Große Moschee in Makkah traditionell besonders stark besucht.
Die Zuweisung bestimmter Tore und Brücken für den Ein- und Ausgang sowie für den Zugang zum Mataf und den Ausgang aus dem Al-Masa’a-Bereich soll den Besucherstrom ordnen. Die Kennzeichnung der Haupttore erfolgt über ihre Minarette, wie die staatliche Nachrichtenagentur berichtete.
SPA machte in dem Bericht keine Angaben zu konkreten Besucherzahlen, zu Öffnungszeiten der genannten Tore oder Brücken und zu möglichen weiteren Maßnahmen der Behörde. Auch Angaben dazu, wie lange die Regelung im Einzelnen gilt, enthielt der Bericht nicht.
Welche Tore hat die Behörde als Haupteingänge und -ausgänge zur Großen Moschee benannt? Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur SPA gehören zu den Schlüsseltoren das König-Abdulaziz-Tor mit der Nummer 1, das König-Fahd-Tor mit der Nummer 79 und das König-Abdullah-Tor mit der Nummer 100. Diese Tore sind den Angaben zufolge an ihren Minaretten erkennbar. Die Behörde für die Betreuung der beiden heiligen Moscheen hat sie ausgewiesen, um den Ein- und Ausgang zur Großen Moschee in den letzten zehn Tagen des Ramadan zu regeln, in denen die Zahl der Gläubigen und Umrah-Pilger deutlich steigt.
Wie gelangen Gläubige auf die erste Etage zum Mataf? Für den Zugang zum Mataf auf der ersten Etage können Gläubige laut SPA die Shubaika-Brücke, die Ajyad-Brücke und den Eingang der Al-Arqam-Brücke nutzen. Der Mataf ist der Bereich für die Umrundung der Kaaba und zählt zu den am stärksten besuchten Zonen der Großen Moschee. Die Behörde hat diese Zugänge benannt, um den Besucherstrom in den letzten zehn Tagen des Ramadan zu ordnen und Stauungen zu verringern.
Welche Wege sind für den Ausgang aus dem Al-Masa’a-Bereich vorgesehen? Der Ausgang aus dem Al-Masa’a-Bereich ist laut SPA sowohl auf der Erdgeschoss- als auch auf der ersten Etage über mehrere Stellen möglich: das Al-Safa-Tor mit der Nummer 13, das Prophet-Mohammed-Tor, das Al-Marwah-Tor, die Al-Marwah-Brücke und die Al-Marwah-Rollstuhlbrücke. Der Al-Masa’a-Bereich umfasst den Weg zwischen den Hügeln Al-Safa und Al-Marwah, der im Rahmen der Rituale durchschritten wird. Die Regelung soll einen sicheren und effizienten Zugang ermöglichen.
Warum hat die Behörde diese Regelung getroffen? Die Behörde für die Betreuung der beiden heiligen Moscheen gibt an, dass die Regelung einen reibungslosen Bewegungsablauf sicherstellen, Stauungen verringern und einen sicheren und effizienten Zugang zur Großen Moschee ermöglichen soll. Auf diese Weise sollen die Gläubigen ihre Rituale mit Leichtigkeit und Komfort durchführen können. Hintergrund ist nach Angaben von SPA die erheblich gestiegene Zahl von Gläubigen und Umrah-Pilgern in den letzten zehn Tagen des Ramadan.
In welchem Zeitraum gilt die Regelung? Die Regelung fällt nach Angaben von SPA in die letzten zehn Tage des Ramadan, in denen die Zahl der Gläubigen und Umrah-Pilger erheblich zunimmt. In diesem Zeitraum ist die Große Moschee in Makkah traditionell besonders stark besucht. Der Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur nennt keine darüber hinausgehenden Angaben dazu, wie lange die Regelung im Einzelnen gilt oder ob sie auch außerhalb dieses Zeitraums Anwendung findet.
Welche Angaben enthielt der Bericht nicht? SPA machte in dem Bericht keine Angaben zu konkreten Besucherzahlen, zu Öffnungszeiten der genannten Tore oder Brücken und zu möglichen weiteren Maßnahmen der Behörde. Auch Angaben dazu, wie lange die Regelung im Einzelnen gilt, enthielt der Bericht nicht. Der Bericht beschränkt sich auf die Benennung der Schlüsseltore und Brücken sowie auf die Angabe, dass die Maßnahmen einen reibungslosen Bewegungsablauf und einen sicheren Zugang ermöglichen sollen.