Mittwoch, 28. Oktober 2026
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Saudi-Außenministerium verurteilt Huthi-Angriffe auf Städte und Schiffe

Saudi-Außenministerium verurteilt Huthi-Angriffe auf Städte und Schiffe

Das saudi-arabische Außenministerium hat die anhaltenden Angriffe der Huthi-Miliz auf Zivilisten sowie auf zivile und wirtschaftliche Einrichtungen im Königreich scharf verurteilt. Wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA am 5. Oktober 2026 aus Riad berichtete, nennt das Ministerium in seiner Erklärung ausdrücklich die heiligsten Stätten auf Erden – Makkah und Madinah –, die Hauptstadt Riad sowie die Städte Abha, Khamis Mushait, Jazan, Najran, Taif und Yanbu als Ziele wiederholter Angriffe.

Die Erklärung führt zudem Angriffe auf saudische Schiffe im südlichen Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab an. Das Ministerium bezeichnet die Handlungen als offenkundig und wiederholt und spricht von einer fortgesetzten Zielsetzung gegen zivile und wirtschaftliche Einrichtungen. Wer trägt die Verantwortung, wenn heilige Stätten und bewohnte Städte ins Visier geraten? Die Antwort der saudischen Seite fällt in der Erklärung eindeutig aus.

Das Königreich betont, seit dem Putsch der Miliz gegen die legitime Regierung Jemens im Jahr 2014 ununterbrochene und unermüdliche Anstrengungen für eine umfassende und dauerhafte politische Lösung in Jemen unternommen zu haben. Die Miliz habe sich jedoch im Widerspruch zu ihrer Ablehnung des Friedens für eine fortgesetzte militärische Eskalation entschieden. Damit ziehe sie Jemen und das brüderliche jemenitische Volk in weiteres humanitäres und wirtschaftliches Leid, das externen Agenden diene und diese verfolge.

Wie lässt sich ein solcher Kurs mit dem erklärten Ziel einer politischen Lösung vereinbaren? Die Erklärung des Ministeriums stellt diesen Widerspruch in den Mittelpunkt ihrer Darstellung und verweist auf die Folgen für die Bevölkerung Jemens.

Das Königreich bekräftigt sein inhärentes Recht, sein Hoheitsgebiet, seine Ressourcen, seine Souveränität und die Sicherheit seiner Bürger und Einwohner zu verteidigen. Es behält sich vor, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Sicherheit im Einklang mit dem Völkerrecht zu ergreifen. Zugleich erneuert es seine volle politische und militärische Unterstützung für den Präsidialrat, die jemenitische Regierung und das brüderliche jemenitische Volk, um den Putsch zu beenden und den Staat und seine Institutionen der Kontrolle der Miliz zu entziehen.

Welche Schritte ein Staat zum Schutz seiner Grenzen und seiner Bevölkerung ergreifen darf, ist völkerrechtlich gerahmt – die Erklärung ordnet ihr Vorgehen ausdrücklich in diesen Rahmen ein. Warum werden dabei auch Schiffe im südlichen Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab genannt? Die Passage gehört zu den wichtigsten Seewegen der Region, und ihre Nennung macht deutlich, wie weit das Ministerium die Bedrohung fasst.

Das Königreich erneuert außerdem seinen Appell an die internationale Gemeinschaft, insbesondere an die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, ihrer Verantwortung nachzukommen. Gefordert wird die Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats und die volle Unterstützung der legitimen jemenitischen Regierung bei der Auseinandersetzung mit der Miliz und bei der Beendigung der Bedrohung, die diese für Jemen, die Region und die Welt darstelle.

Welche Resolutionen des Sicherheitsrats gemeint sind, benennt die Erklärung nicht. Auch konkrete Maßnahmen, Zeitpläne oder Angaben zu einzelnen Vorfällen enthält der Text nicht. Die Erklärung bleibt bei der grundsätzlichen Verurteilung, der Darstellung des jemenitischen Kontexts, der Bekräftigung des Verteidigungsrechts und dem Appell an den Sicherheitsrat. Was folgt daraus für die Sicherheitslage in den genannten Städten und auf den Seewegen? Diese Frage beantwortet die Erklärung nicht – sie benennt die Orte und die rechtliche Position, nicht die operativen Konsequenzen.

Die Nennung von Makkah und Madinah verleiht der Verurteilung in der Erklärung besonderes Gewicht. Zugleich listet der Text mit Riad, Abha, Khamis Mushait, Jazan, Najran, Taif und Yanbu eine Reihe von Städten auf, die über das Königreich verteilt sind. Welche Bedeutung hat diese geografische Breite für die Wahrnehmung der Bedrohung? Die Erklärung zieht daraus den Schluss, dass die Angriffe nicht auf einen einzelnen Ort begrenzt sind.

Mit dem Verweis auf den Putsch von 2014 und die seitherigen Bemühungen um eine politische Lösung ordnet das Ministerium die aktuelle Lage in einen längeren Zeitraum ein. Die Miliz habe stattdessen die militärische Eskalation gewählt, heißt es weiter. Wer von dieser Eskalation profitiert, lässt die Erklärung offen; sie spricht von externen Agenden, ohne sie zu benennen.

Der Appell an die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats richtet sich an eine konkrete Gruppe innerhalb der Vereinten Nationen. Welche Antwort aus New York zu erwarten ist, sagt der Text nicht. Er hält fest, dass das Königreich seine Unterstützung für den Präsidialrat und die jemenitische Regierung erneuert und den Staat samt seinen Institutionen wiederherstellen will.

Die Erklärung schließt mit der Bekräftigung des Verteidigungsrechts und der Forderung nach Umsetzung der Sicherheitsratsresolutionen. Offen bleibt, welche Vorfälle den Angaben zugrunde liegen und wie die internationale Gemeinschaft reagieren wird. Die staatliche Nachrichtenagentur SPA veröffentlichte den Wortlaut am 5. Oktober 2026 um 23:25 Uhr Ortszeit, 20:25 Uhr GMT.

Welche Ziele nennt das saudi-arabische Außenministerium in seiner Verurteilung? Die Erklärung nennt die heiligsten Stätten auf Erden, Makkah und Madinah, außerdem die Hauptstadt Riad sowie die Städte Abha, Khamis Mushait, Jazan, Najran, Taif und Yanbu. Zudem ist von Angriffen auf saudische Schiffe im südlichen Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab die Rede. Das Ministerium spricht von fortgesetzten und wiederholten Angriffen auf Zivilisten sowie auf zivile und wirtschaftliche Einrichtungen im Königreich. Die Aufzählung zeigt, dass die Erklärung die Bedrohung nicht auf einen einzelnen Ort begrenzt, sondern über mehrere Regionen des Königreichs verteilt sieht.

Wie begründet das Königreich seinen Anspruch auf Verteidigung? Das Ministerium bekräftigt das inhärente Recht des Königreichs, sein Hoheitsgebiet, seine Ressourcen, seine Souveränität und die Sicherheit seiner Bürger und Einwohner zu verteidigen. Es behält sich vor, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Sicherheit im Einklang mit dem Völkerrecht zu ergreifen. Damit ordnet die Erklärung das eigene Vorgehen ausdrücklich in den völkerrechtlichen Rahmen ein. Zugleich verweist sie auf die anhaltenden Angriffe auf zivile und wirtschaftliche Einrichtungen sowie auf Schiffe in der Meerenge Bab al-Mandab, die den Anlass der Bekräftigung bilden.

Welche Rolle spielt Jemen in der Erklärung? Das Königreich betont, seit dem Putsch der Miliz gegen die legitime Regierung Jemens im Jahr 2014 ununterbrochene Anstrengungen für eine umfassende und dauerhafte politische Lösung unternommen zu haben. Die Miliz habe sich jedoch im Widerspruch zur Ablehnung des Friedens für eine fortgesetzte militärische Eskalation entschieden und ziehe Jemen und das jemenitische Volk in weiteres humanitäres und wirtschaftliches Leid. Das Ministerium erneuert seine volle politische und militärische Unterstützung für den Präsidialrat, die jemenitische Regierung und das jemenitische Volk, um den Putsch zu beenden und den Staat und seine Institutionen wiederherzustellen.

An wen richtet sich der Appell der Erklärung? Das Königreich erneuert seinen Appell an die internationale Gemeinschaft, insbesondere an die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Gefordert wird, ihrer Verantwortung nachzukommen, die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats umzusetzen und die legitime jemenitische Regierung bei der Auseinandersetzung mit der Miliz und bei der Beendigung der Bedrohung voll zu unterstützen. Die Erklärung nennt dabei nicht, welche Resolutionen konkret gemeint sind. Sie hält jedoch fest, dass die Bedrohung nach ihrer Darstellung nicht nur Jemen, sondern auch die Region und die Welt betrifft.

Was enthält die Erklärung nicht? Die Erklärung benennt keine konkreten Vorfälle, keine Zeitpläne und keine operativen Maßnahmen. Auch welche Resolutionen des Sicherheitsrats gemeint sind, bleibt offen. Die externen Agenden, von denen der Text spricht, werden nicht näher bezeichnet. Die Erklärung bleibt bei der grundsätzlichen Verurteilung, der Darstellung des jemenitischen Kontexts seit 2014, der Bekräftigung des Verteidigungsrechts und dem Appell an die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Angaben zu einzelnen Angriffen oder zu erwarteten Reaktionen aus New York enthält der Wortlaut nicht.