Der Oberste Gerichtshof Saudi-Arabiens hat die Muslime im Königreich dazu aufgerufen, am Samstagabend die Mondsichel des Monats Shawwal zu sichten. Der Aufruf bezieht sich auf den Abend des 29. Ramadan 1446 nach islamischer Zeitrechnung, was dem 29. März 2025 entspricht. Damit beginnt die jährliche Suche nach dem Ende des Fastenmonats Ramadan und dem Beginn des Festes Eid al-Fitr.
In einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung rief der Oberste Gerichtshof jeden dazu auf, der die Mondsichel mit bloßem Auge oder mit einem Fernglas sichtet, dies dem nächstgelegenen Gericht zu melden und dort seine Zeugenaussage zu Protokoll zu geben, wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete. Die Mitteilung wurde am 27. März 2025 in Riad veröffentlicht.
Der Aufruf richtet sich an alle Muslime in Saudi-Arabien. Wer die Mondsichel sieht, soll sich an das zuständige Gericht in seiner Nähe wenden. Dort wird die Sichtung als Zeugenaussage registriert. Auf dieser Grundlage entscheiden die religiösen Autoritäten, ob der Monat Ramadan als beendet gilt und der Shawwal beginnt.
Die Sichtung der Mondsichel ist im islamischen Kalender der maßgebliche Weg, den Beginn eines neuen Monats zu bestimmen. Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders. Der Shawwal folgt unmittelbar darauf und beginnt mit dem Fest des Fastenbrechens, Eid al-Fitr. Die Mondsichel wird traditionell am Abend des 29. Tages des laufenden Monats gesucht.
Der Oberste Gerichtshof nennt in seiner Mitteilung ausdrücklich beide Möglichkeiten der Beobachtung: das bloße Auge und das Fernglas. Damit bleibt die Sichtung für jeden zugänglich, der am Samstagabend den Himmel beobachtet. Die Aussage vor Gericht ist der vorgesehene Weg, eine Sichtung offiziell zu melden.
Die Mitteilung wurde am 27. März 2025 veröffentlicht. Der Aufruf zur Sichtung erfolgt damit zwei Tage vor dem genannten Abend des 29. März 2025. Der 29. Ramadan 1446 entspricht nach der Angabe des Gerichtshofs dem Samstag, dem 29. März 2025.
Der Text der Mitteilung ist knapp gehalten. Er enthält den Aufruf zur Sichtung, den Hinweis auf die beiden Beobachtungsarten und die Aufforderung, die Sichtung beim nächstgelegenen Gericht zu melden und dort als Zeugenaussage registrieren zu lassen. Weitere Angaben macht die Mitteilung nicht.
Wer die Mondsichel am Samstagabend tatsächlich sieht, kann seine Beobachtung also direkt bei einem Gericht in seiner Nähe vorbringen. Die Registrierung der Zeugenaussage ist der Schritt, den der Oberste Gerichtshof in seiner Mitteilung beschreibt. Ob und wann eine Sichtung gemeldet wird, hängt von den Beobachtungen der Muslime im Königreich ab.
Die staatliche Nachrichtenagentur SPA gab die Mitteilung des Obersten Gerichtshofs am 27. März 2025 weiter. Die Agentur nannte als Ort der Veröffentlichung Riad. Die Uhrzeit der Meldung lag nach SPA-Angaben bei 13:24 Uhr Ortszeit, entsprechend 10:24 Uhr GMT.
Der Aufruf betrifft den Übergang vom Ramadan zum Shawwal. Er betrifft damit den Abschluss des Fastenmonats und den Beginn des Festes Eid al-Fitr. Die Entscheidung über den Monatswechsel stützt sich auf die gemeldeten Sichtungen. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Mitteilung nicht angegeben, wann eine Entscheidung über den Beginn des Shawwal bekannt gegeben wird.
Wozu hat der Oberste Gerichtshof Saudi-Arabiens die Muslime im Königreich aufgerufen? Der Oberste Gerichtshof hat die Muslime in Saudi-Arabien dazu aufgerufen, am Samstagabend die Mondsichel des Monats Shawwal zu sichten. Der Aufruf bezieht sich auf den Abend des 29. Ramadan 1446, der dem 29. März 2025 entspricht. Wer die Mondsichel sieht, soll dies dem nächstgelegenen Gericht melden und dort seine Zeugenaussage registrieren lassen. Die Mitteilung wurde am 27. März 2025 veröffentlicht und von der staatlichen Nachrichtenagentur SPA weitergegeben.
Mit welchen Mitteln sollen die Muslime die Mondsichel beobachten? Der Oberste Gerichtshof nennt in seiner Mitteilung zwei Möglichkeiten der Beobachtung: das bloße Auge und das Fernglas. Wer die Mondsichel auf eine dieser beiden Arten sichtet, soll die Beobachtung melden. Die Mitteilung wurde am 27. März 2025 veröffentlicht. Der genannte Beobachtungsabend ist der 29. März 2025, der dem 29. Ramadan 1446 entspricht. Weitere Beobachtungsmittel nennt die Mitteilung nicht.
Wo und wie sollen Sichtungen der Mondsichel gemeldet werden? Wer die Mondsichel sichtet, soll sich nach dem Aufruf des Obersten Gerichtshofs an das nächstgelegene Gericht wenden und dort seine Zeugenaussage registrieren lassen. Die Mitteilung wurde am 27. März 2025 veröffentlicht. Der Aufruf bezieht sich auf den Abend des 29. März 2025, den 29. Ramadan 1446. Die staatliche Nachrichtenagentur SPA gab die Mitteilung aus Riad weiter. Die Registrierung der Zeugenaussage ist der in der Mitteilung beschriebene Weg.
Welcher Zeitraum ist mit dem Aufruf zur Sichtung verbunden? Der Aufruf bezieht sich auf den Abend des 29. Ramadan 1446, der nach Angabe des Obersten Gerichtshofs dem Samstag, dem 29. März 2025, entspricht. Die Mitteilung selbst wurde am 27. März 2025 veröffentlicht. Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders, der Shawwal folgt unmittelbar darauf. Die Sichtung der Mondsichel am Abend des 29. Tages ist der traditionelle Weg, den Monatswechsel zu bestimmen.
Was bedeutet der Beginn des Shawwal für die Muslime? Der Shawwal folgt im islamischen Mondkalender unmittelbar auf den Ramadan. Mit dem Beginn des Shawwal endet der Fastenmonat, und das Fest des Fastenbrechens, Eid al-Fitr, beginnt. Die Sichtung der Mondsichel ist der maßgebliche Weg, den Beginn des neuen Monats zu bestimmen. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Mitteilung vom 27. März 2025 nicht angegeben, wann eine Entscheidung über den Beginn des Shawwal bekannt gegeben wird.