Die Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) hat Unternehmen, die der Mehrwertsteuer (VAT) unterliegen, dazu aufgerufen, ihre Steuererklärungen für September einzureichen. Dies gilt für Unternehmen mit jährlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen von mehr als 40 Millionen Saudi-Riyal (SAR40 Millionen). Unternehmen, deren jährliche Lieferungen SAR40 Millionen nicht überschreiten, wurden aufgefordert, ihre Erklärungen für das dritte Quartal 2026 einzureichen. Die Frist für beide endet am 31. Oktober 2026, wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete.
Die Behörde rief die Unternehmen dazu auf, ihre Steuererklärungen einzureichen und die fällige Steuer unverzüglich über ihre Smartphone-Anwendung zu zahlen, um Verspätungsstrafen zu vermeiden. Diese Strafen reichen von 5 % bis 25 % des Steuerbetrags, der hätte erklärt werden müssen.
Unternehmen, die weitere Informationen zur Mehrwertsteuer suchen, können ZATCA über ihr einheitliches Callcenter unter der Nummer 19993 kontaktieren, das rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, in Betrieb ist. Sie können die Behörde auch über das Konto „Ask Zakat, Tax and Customs“ auf X (@Zatca_Care), per E-Mail an [email protected] oder über den Live-Chat-Service auf ihrer Website unter https://zatca.gov.sa/ar/Pages/default.aspx erreichen.
Die Mehrwertsteuer ist eines der in Saudi-Arabien geltenden Steuersysteme. Sie ist eine indirekte Steuer, die auf die meisten von Unternehmen gekauften und verkauften Waren und Dienstleistungen erhoben wird, mit einigen Ausnahmen.
Die Mitteilung von ZATCA richtet sich an zwei unterschiedliche Gruppen von Steuerpflichtigen. Unternehmen mit jährlichen Lieferungen von mehr als SAR40 Millionen müssen ihre Erklärungen monatlich einreichen, weshalb für sie der Monat September 2026 relevant ist. Unternehmen mit jährlichen Lieferungen von höchstens SAR40 Millionen reichen ihre Erklärungen vierteljährlich ein, weshalb für sie das dritte Quartal 2026 maßgeblich ist. Beide Gruppen haben dieselbe Frist: den 31. Oktober 2026.
Die Behörde wies darauf hin, dass die Zahlung der fälligen Steuer über die Smartphone-Anwendung von ZATCA erfolgen soll. Damit soll vermieden werden, dass Verspätungsstrafen anfallen, die zwischen 5 % und 25 % des Steuerbetrags liegen, der hätte erklärt werden müssen. Die Höhe der Strafe hängt demnach von dem Betrag ab, der nicht oder nicht rechtzeitig erklärt wurde.
Für Rückfragen zur Mehrwertsteuer stehen den Unternehmen mehrere Wege offen. Das einheitliche Callcenter von ZATCA ist unter der Nummer 19993 erreichbar und rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche besetzt. Daneben können sich Unternehmen über das Konto „Ask Zakat, Tax and Customs“ auf X (@Zatca_Care) an die Behörde wenden. Auch der E-Mail-Kontakt [email protected] steht zur Verfügung. Zudem bietet die Behörde auf ihrer Website unter https://zatca.gov.sa/ar/Pages/default.aspx einen Live-Chat-Service an.
Die Mehrwertsteuer wird in Saudi-Arabien auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben, die von Unternehmen gekauft und verkauft werden. Es handelt sich um eine indirekte Steuer, das heißt, sie wird nicht direkt auf Einkommen oder Vermögen erhoben, sondern auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen. Von dieser Regelung gibt es jedoch einige Ausnahmen, die die Behörde in ihrer Mitteilung nicht im Einzelnen aufführt.
Die Mitteilung von ZATCA enthält keine Angaben darüber, wie viele Unternehmen von der Aufforderung betroffen sind. Auch die Gesamtsumme der Steuer, die eingezahlt werden soll, wird nicht genannt. Angaben dazu, wie hoch die Strafen in konkreten Fällen ausfallen oder wie viele Unternehmen in der Vergangenheit wegen verspäteter Abgabe mit Strafen belegt wurden, macht die Behörde ebenfalls nicht. Die Mitteilung nennt auch keine Gründe dafür, warum die Frist auf den 31. Oktober 2026 fällt. Darüber hinaus enthält sie keine Informationen über mögliche Änderungen der Mehrwertsteuersätze oder über neue Ausnahmen. Ob und in welchem Umfang die Behörde die Einhaltung der Frist überprüft, wird in der Mitteilung nicht ausgeführt. Auch zu möglichen Erleichterungen für Unternehmen, die ihre Erklärungen nicht fristgerecht abgeben können, äußert sich ZATCA nicht. Die Angaben beschränken sich auf die Aufforderung zur Abgabe, die Frist, die Höhe der möglichen Strafen und die Kontaktwege.
Welche Unternehmen müssen ihre VAT-Erklärung für September einreichen? Die Aufforderung richtet sich an Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterliegen und deren jährliche Lieferungen von Waren und Dienstleistungen mehr als 40 Millionen Saudi-Riyal (SAR40 Millionen) betragen. Diese Unternehmen müssen ihre Erklärung für den Monat September abgeben. Die Frist dafür endet am 31. Oktober 2026. Für Unternehmen, deren jährliche Lieferungen SAR40 Millionen nicht überschreiten, gilt dagegen eine vierteljährliche Abgabepflicht, weshalb für sie das dritte Quartal 2026 maßgeblich ist. Auch für sie endet die Frist am 31. Oktober 2026. Die Behörde nennt in ihrer Mitteilung keine Zahl der betroffenen Unternehmen.
Wie hoch sind die Strafen bei verspäteter Abgabe? Nach Angaben der Zakat, Tax and Customs Authority reichen die Verspätungsstrafen von 5 % bis 25 % des Steuerbetrags, der hätte erklärt werden müssen. Die Behörde ruft Unternehmen deshalb dazu auf, ihre Steuererklärungen einzureichen und die fällige Steuer unverzüglich über ihre Smartphone-Anwendung zu zahlen. Auf diese Weise sollen Verspätungsstrafen vermieden werden. Die Mitteilung nennt keine Beispiele für konkrete Strafbeträge und macht auch keine Angaben dazu, wie viele Unternehmen in der Vergangenheit wegen verspäteter Abgabe mit Strafen belegt wurden.
Über welche Wege können sich Unternehmen zur Mehrwertsteuer informieren? Unternehmen können sich über das einheitliche Callcenter von ZATCA unter der Nummer 19993 informieren, das rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche in Betrieb ist. Daneben steht das Konto „Ask Zakat, Tax and Customs“ auf X (@Zatca_Care) zur Verfügung. Auch der E-Mail-Kontakt [email protected] kann genutzt werden. Zudem bietet die Behörde auf ihrer Website unter https://zatca.gov.sa/ar/Pages/default.aspx einen Live-Chat-Service an. Die Mitteilung nennt keine weiteren Beratungsstellen oder Fristen für Rückfragen.
Was ist die Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien? Die Mehrwertsteuer ist eines der in Saudi-Arabien geltenden Steuersysteme. Sie ist eine indirekte Steuer, die auf die meisten von Unternehmen gekauften und verkauften Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Von dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen. Die Mitteilung von ZATCA führt diese Ausnahmen nicht im Einzelnen auf und nennt auch keine aktuellen Steuersätze. Angaben dazu, seit wann die Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien gilt oder wie hoch die Einnahmen daraus sind, enthält die Mitteilung ebenfalls nicht.
Bis wann müssen die Erklärungen eingereicht werden? Die Frist für beide Gruppen endet am 31. Oktober 2026. Das gilt sowohl für Unternehmen mit jährlichen Lieferungen von mehr als SAR40 Millionen, die ihre Erklärung für September abgeben müssen, als auch für Unternehmen mit jährlichen Lieferungen von höchstens SAR40 Millionen, die ihre Erklärung für das dritte Quartal 2026 einreichen müssen. Die Behörde nennt in ihrer Mitteilung keine Gründe dafür, warum die Frist auf dieses Datum fällt. Auch zu möglichen Erleichterungen für Unternehmen, die die Frist nicht einhalten können, äußert sie sich nicht.