Sonntag, 18. Oktober 2026
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GCC und WCO unterzeichnen Zusatz zum Zollabkommen in Brüssel

GCC und WCO unterzeichnen Zusatz zum Zollabkommen in Brüssel

In Brüssel haben der Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates (GCC), Jasem Albudaiwi, und der Generalsekretär der Weltzollorganisation (WCO), Ian Saunders, einen Zusatz zu einer bestehenden Absichtserklärung (MoU) zwischen beiden Seiten unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand am 17. Oktober 2026 in der belgischen Hauptstadt statt, wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete.

Der GCC-Generalsekretär erklärte, der Zusatz baue auf der ursprünglichen Absichtserklärung vom 15. Dezember 2017 auf. Hintergrund sei, dass die GCC-Zollunion-Behörde ihre Zuständigkeiten und Aufgaben in Angelegenheiten der Zollunion als eines der operativen Organe im institutionellen Rahmen des GCC-Generalsekretariats aufgenommen habe. Der erste Artikel des Zusatzes lege fest, dass die „GCC-Zollunion-Behörde“ die benannte Stelle sein soll, die für alle Angelegenheiten der Zusammenarbeit, Vertretung, Kommunikation, Koordinierung und alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Absichtserklärung verantwortlich ist.

Am Rande der Unterzeichnungszeremonie fand zudem ein bilaterales Treffen statt. Dabei wurden mehrere Themen von beiderseitigem Interesse erörtert. Im Vordergrund standen die Erkundung von Perspektiven der Zollzusammenarbeit zwischen beiden Seiten, Wege zur Stärkung der Koordinierungsmechanismen und der Austausch von Fachwissen. Dies soll dazu beitragen, die Bemühungen der GCC-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Zollsysteme zu unterstützen und die Zollintegration des GCC zu verbessern sowie den gemeinsamen Interessen beider Seiten zu dienen.

Die Unterzeichnung in Brüssel markiert eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung an die neue institutionelle Zuständigkeit der GCC-Zollunion-Behörde. Wer trägt künftig die Verantwortung für die Umsetzung der Absichtserklärung? Laut dem Zusatz ist es die GCC-Zollunion-Behörde. Welche konkreten Schritte aus der erweiterten Zusammenarbeit folgen, ließ die Quelle offen. Ebenso nannte SPA keine Angaben zu weiteren Terminen, Teilnehmerzahlen oder zusätzlichen Vereinbarungen. Die Meldung beschränkt sich auf die Unterzeichnung, die Zuständigkeitsregelung und die Themen des begleitenden bilateralen Gesprächs.

Wer hat den Zusatz zur Absichtserklärung unterzeichnet? Der Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates (GCC), Jasem Albudaiwi, und der Generalsekretär der Weltzollorganisation (WCO), Ian Saunders, haben den Zusatz in Brüssel unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand am 17. Oktober 2026 statt. Grundlage ist die ursprüngliche Absichtserklärung zwischen beiden Seiten vom 15. Dezember 2017. Laut SPA baue der Zusatz auf dieser früheren Vereinbarung auf. Beide Generalsekretäre vertreten ihre jeweiligen Organisationen.

Was regelt der erste Artikel des Zusatzes? Der erste Artikel des Zusatzes legt fest, dass die GCC-Zollunion-Behörde die benannte Stelle ist, die für alle Angelegenheiten der Zusammenarbeit, Vertretung, Kommunikation und Koordinierung verantwortlich ist. Das gilt auch für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Absichtserklärung. Hintergrund ist, dass die GCC-Zollunion-Behörde ihre Zuständigkeiten und Aufgaben als operatives Organ im institutionellen Rahmen des GCC-Generalsekretariats aufgenommen hat. Damit wird die Verantwortung für die Umsetzung klar zugewiesen.

Welche Themen wurden beim bilateralen Treffen erörtert? Am Rande der Unterzeichnung fand ein bilaterales Treffen statt. Dabei wurden mehrere Themen von beiderseitigem Interesse besprochen. Im Vordergrund standen Perspektiven der Zollzusammenarbeit zwischen beiden Seiten sowie Wege zur Stärkung der Koordinierungsmechanismen und der Austausch von Fachwissen. Ziel ist es, die Bemühungen der GCC-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Zollsysteme zu unterstützen und die Zollintegration des GCC zu verbessern. Auch die gemeinsamen Interessen beider Seiten wurden erörtert.

Warum wurde der Zusatz zur Absichtserklärung notwendig? Der Zusatz wurde notwendig, weil die GCC-Zollunion-Behörde ihre Zuständigkeiten und Aufgaben in Zollunionsangelegenheiten als operatives Organ im institutionellen Rahmen des GCC-Generalsekretariats aufgenommen hat. Die ursprüngliche Absichtserklärung stammt vom 15. Dezember 2017. Mit der neuen Zuständigkeit musste die benannte Stelle für die Umsetzung der Absichtserklärung angepasst werden. Der erste Artikel des Zusatzes weist diese Verantwortung nun der GCC-Zollunion-Behörde zu. Damit wird die Vereinbarung an die aktuelle Organisationsstruktur angepasst.

Wo und wann fand die Unterzeichnung statt? Die Unterzeichnung fand in Brüssel statt, am 17. Oktober 2026. Dort trafen der GCC-Generalsekretär Jasem Albudaiwi und der WCO-Generalsekretär Ian Saunders zusammen. Brüssel ist Sitz der Weltzollorganisation. Am Rande der Zeremonie wurde ein bilaterales Treffen abgehalten. Die Meldung der staatlichen Nachrichtenagentur SPA nennt den Ort und das Datum ausdrücklich. Weitere Angaben zum Veranstaltungsort oder zum genauen Ablauf machte die Quelle nicht.

Welche Ziele verfolgen beide Seiten mit der Zusammenarbeit? Beide Seiten wollen die Perspektiven der Zollzusammenarbeit ausloten und die Koordinierungsmechanismen stärken. Zudem sollen Fachkenntnisse ausgetauscht werden. Damit sollen die Bemühungen der GCC-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Zollsysteme unterstützt und die Zollintegration des GCC verbessert werden. Die Zusammenarbeit soll den gemeinsamen Interessen beider Seiten dienen. Der Zusatz zur Absichtserklärung regelt, dass die GCC-Zollunion-Behörde für die Umsetzung zuständig ist. Konkrete Folgemaßnahmen nannte die Quelle nicht.